Was versteht man unter einem Implantat und wann kommt es zum Einsatz?
Ein Implantat dient der Verwurzelung von Zahnersatz unmittelbar im Kieferknochen. Das dabei zum Einsatz kommende Titan zeichnet sich durch seine ungemeine Härte und Beständigkeit aus. Die gute Verträglichkeit von Titan unterbindet allergische Reaktionen oder Abstoßungserscheinungen und gestattet es dem Kieferknochen, unmittelbar mit dem Implantat zusammenzuwachsen, so dass kein trennender Zwischenbereich entsteht, durch den Keine eindringen könnten.
Implantate können neben Einzelzähnen auch komplette Gebissreihen stabil im Kieferknochen verankern. Dies geschieht mittels vier oder sechs Implantatsschrauben und ermöglicht somit auch jenen Menschen wieder ein festes Gebiss zu haben, die Probleme mit ungenau sitzenden Ober- bzw. Unterkieferprothesen haben.
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Implantat eingesetzt werden?
Gute Gesundheit
Unter Berücksichtigung der gesamtkörperlichen Verfassung ist der Einsatz eines Implantates prinzipiell bei jedem gesunden Patienten mit abgeschlossenem Kieferwachstum möglich. Dies ist in der Regel mit 17 Jahren der Fall. Bei entsprechender gesundheitlicher Verfassung gibt es auch nach oben hin keine Altersgrenze.
Vor dem Einsatz der Implantate steht selbstverständlich neben der Erhebung der individuellen Krankengeschichte die gewissenhafte Diagnostik und Planung.
Grundvoraussetzungen des Patienten
- Gute Hygiene des Mundraums
- abgeschlossene Behandlung aller kariösen Zähne
- Keine unbehandelte Parodontitiserkrankung
- Normaler allgemeiner Körperzustand
- Ausgewachsener Kiefer
Voraussetzungen im Mundbereich
- Kein Beschädigungsrisiko für umliegende Nerven und Blutgefäße
- Das Fehlen von Kieferknochen muss noch kein Ausschlusskriterium sein, solange die Möglichkeit besteht, Kieferknochen wieder aufzubauen.
- Ein sowohl in der Menge (Quantität) und Beschaffenheit (Qualität) ausreichender Knochen. Man spricht auch von Knochenquantität und Knochenqualität.
Wie wird ein Implantat eingesetzt?
Erhebung der Anamnese
Der erste Schritt auf dem Weg zu einer erfolgreichen Implantation ist die Anamnese des Patienten, so dass sich der Zahnarzt ein Bild über den allgemeinen gesundheitlichen Zustand des Patienten machen kann. Als Quelle für die Erhebung dienen die Erinnerungen des Patienten an die eigene Krankheitsgeschichte.
Klinische Untersuchung des Mundbereichs
Im Anschluss folgt das Erstellen eines klinischen Befundes – mit einfachen Worten die Erfassung der derzeitigen Mundsituation.
- Zahn und Lückensituation
- Kieferrelation (Zuordnung des Oberkiefers zum Unterkiefer)
- Entzündungen im Mundbereich
- Defekte Füllungen
- Untersuchung aufParodontitis
- Kariöse Zähne
Aktuelles Röntgenbild – radiologische Untersuchung
Zusätzlich zu diesen Untersuchungen ist die Anfertigung und Begutachtung von Röntgenaufnahmen – meist sogenannte Übersichtsaufnahmen – notwendig. Wurden innerhalb der letzten sechs Monate bereits entsprechende Röntgenbilder erstellt, so ist auch das Heranziehen dieser Bilder zur Begutachtung möglich. Als Resultat dieser Untersuchungen kann man sagen, wo und wie viel Kieferknochen zur Zeit besteht, um Implantate sicher befestigen zu können.
So läuft eine Implantation ab
Das Einbringen, oder, wie der Zahnarzt sagt, das „Inserieren“ des Implantates ist ein nur kleiner zahnärztlich-chirurgischer Eingriff, der pro Implantat kaum mehr als eine knappe halbe Stunde benötigt.
Am gebräuchlichsten ist es, dass der Eingriff unter lokaler Anästhesie durchgeführt wird, bei umfangreicheren Behandlungen kann in vereinzelten Fällen auch der Eingriff im Dämmerschlaf (Sedierung) oder aber unter Vollnarkose stattfinden.
Offen oder geschlossen?
Wenn das Implantat eingesetzt ist, wird der Wundbereich wieder verschlossen. Dies kann auf zwei Arten passieren.
Offene Einheilung:
Bei der sogenannten offenen Einheilung ragt die Implantatschulter, bzw. die auf das Implantat direkt aufgeschraubte Einheilkappe durch die Schleimhaut. Dies hat den Vorteil, dass kein zusätzlicher Eingriff für das Freilegen des Implantates erfolgen muss. Ein Nachteil existiert allerdings in soweit, als dass eventuell die dunkelfarbene, metallische Implantatschulter am Rand der Krone später zu sehen ist.
Geschlossene Einheilung:
Bei einer geschlossenen Einheilung wird die Implantatsstelle hingegen fest vernäht. Ist die Einheilphase beendet, was in der Regel ca. 4 bis 6 Wochen dauert, wird in einem kleinen Eingriff die Schleimhaut wieder geöffnet. Auf dem nun freiliegenden Implantatsaufsatz kann jetzt der Zahnersatz befestigt werden.
Vorteile von Implantaten
Die Natur ist das beste Vorbild
Die Natur ist das beste Leitbild, auch wenn es darum geht, einen fehlenden Zahn zu ersetzen. Im Laufe der Entwicklungsgeschichte hat sie für jedes Organ eine optimale Architektur entwickelt. Ein Implantat macht es möglich, diese zu imitieren und den fehlenden Zahn einschließlich Wurzel und Krone zu ersetzen, so dass der Zahnersatz genau die gleichen Aufgaben erfüllen kann wie dies zuvor der eigene Zahn getan hat.
Ein Überblick über die Vorteile von Implantaten
- gewährleisten festen Halt im Kieferknochen
- immer optimaler Sitz und keine störenden Druckstellen wie bei herkömmlichen herausnehmbaren Prothesen
- keine verminderten hygienischen Bedingungen, wie sie durch Kronenränder und Brückenglieder entstehen können
- vollständige Wiederherstellung von Ästhetik, Kaufunktion und Sprachfunktion, daher optimales Lebensgefühl durch Zahnersatz mit Implantaten
- ersetzen fehlende Zähne komplett, mitsamt Wurzel und Krone
- keine Beschädigung der eigenen Zähne durch das Beschleifen bei Brücken
ästhetisch optimaler natürlicher Zahnersatz
- durch die Weiterleitung der Kaukraft in den Kieferknochen, verhindern Implantate den Verlust von Knochensubstanz (knochenprotektive Wirkung)
Wann ist ist vom Einbringen eines Implantates abzuraten?
- Chemotherapie
- Wenn Bisphosphonate eingenommen werden (Bisphosphonate werden zur Behandlung der Osteroporose sowie zur Verhütung von Knochenmetastasen bei Tumorpatienten eingesetzt.)
- Nach Bestrahlungen des Kieferknochenbereiches – Implantate können unter stationären Verhältnissen auch in bestrahlten Kieferknochen eingebracht werden, aber sollte dies spezialisierten Unikliniken vorbehalten sein, die über umfangreiche Erfahrung mit bestrahlten Kiefern verfügen. Bestrahlte Kiefer gehören nicht in die Zahnarztpraxis!
Gibt es Alternativmöglichkeiten zu einem Implantat?
Neben Implantaten ist die Befestigung von Zahnersatz im Kiefer auch mit den Verfahren Verfahren der festsitzenden Brücke oder der herausnehmbaren Teil- bzw. Vollprothese möglich.
Handelt es sich um eine kleine Zahnlücke, verwendet man in den meisten Fällen eine Brückenversorgung. Größere Zahnlücken und fehlende Backenzähne werden mit Prothesen geschlossen.
Kompromisse der klassischen Methoden
Leider haben diese traditionellen Lösungen im Vergleich zu den den Implantatversorgungen einige Nachteile.
- Der Einsatz von Brücken macht das Beschleifen von gesunden Nachbarzähnen nötig.
- Durch Brücken und Prothesen wird nicht der vollständige Zahn ersetzt, sondern nur die Zahnoberfläche, d.h. 2/3 des fehlenden Zahnes fehlen auch weiterhin.
- Dies begünstigt den Abbau von Knochensubstanz, weil keine funktionell erhaltenden Reize in den Knochen weitergeleitet werden.
- In Folge des zunehmenden Knochenschwundes unterhalb der Prothese verschlechtert sich mehr und mehr deren Sitz.
- Prothesen mit mangelhafter Passgenauigkeit können Druckstellen hervorrufen, die äußerst schmerzhaft sind und zudem durch ungünstige Belastung des Knochens den weiteren Verlust an Kieferknochensubstanz begünstigen.
- Wenn Kieferknochen abgebaut wird, büßt das Gesicht auch eine wichtige Stütze für Weichgewebe ein. Dies kann zu einem Einfallen von Lippen und Gesicht führen und bedeutet damit eine funktionelle und ästhetische Beeinträchtigung.
Risiken
Wie bei jeder Operation existieren auch beim Einbringen von Implantaten gewisse Risiken, die jedoch zum größten Teil theoretischen Wesens sind. Während des Eingriffes kann es in sehr seltenen Fällen zu einer versehentlichen Schädigung von Nerven oder benachbarter Zähne kommen.
Spätere Infektionen können Knochenschwund auslösen und den Verlust des Implantates herbeiführen.
Durch bestimmte Risikofaktoren erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Komplikationen. Dabei handelt es sich vor allem um Rauchen sowie eine schlechte Mundhygiene, aber auch Zuckerkrankheit sowie ein geschwächtes körpereigenes Abwehrsystem.
Was kosten Implantate?
Da der Implantatseinsatz für alle Patienten individuell geplant werden muss, können keine genauen Aussagen zu den Kosten gemacht werden. Um jedoch eine ungefähre Vorstellung vom Kostenumfang zu geben, können Auskünfte zu Standardfällen gemacht werden.
Für einen fehlenden Zahn belaufen sich die Gesamtkosten, ohne Knochenaufbau, auf etwa 1700-2500 Euro.
Die Gesamtkosten erhöhen sich auf etwa 3500 Euro pro Zahn, wenn vor dem Einsatz des Implantats zunächst knochenaufbauende Maßnahmen durchgeführt werden müssen.
Übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten?
Seit 2005 gilt für gesetzlich versicherte Patienten das sogenannte Festkostenzuschuss-System. Dieses System klassifiziert bestimmte Lückengebiss-Situationen und zahlt einen festen Zuschuss für eine Standardversorgung. Der Zuschuss ist dabei auch abhängig vom jeweiligen Bonus (ausgefülltes Bonusheft) des Patienten.
Ein Rechenbeispiel:
Fehlt ein Schneidezahn, so beträgt der Festkostenzuschuss bei maximalem Bonus 523,52 €. Somit verbleibt nach Abzug des Zuschusses von beispielhaften Gesamtkosten in Höhe von 2000 € ein Eigenanteil von 1476,48 €.
Um die Restkosten so gering wie möglich zu halten, ist der Abschluss einer privaten Zahn-Zusatzversicherung möglich.
Welchen Anteil zahlen die privaten Versicherer?
Die privaten Versicherungen schließen individuelle private Verträge mit ihren Kunden ab. Abhängig vom Zahntarif zahlen die Versicherungen zwischen 50-100 % der Gesamtkosten. Es muss jedoch zwischen den Honorarkosten für den Arzt und den Laborkosten differenziert werden, denn der prozentuale Anteil, den die Kassen übernehmen, kann unterschiedlich sein.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, bei der Versicherung vor der Behandlung einen ausführlichen Kostenvoranschlag einzureichen, so dass im Anschluss an die Behandlung keine bösen Überraschungen auftreten.