Laser
Kann der Laserstrahl den Bohrer beim Zahnarzt ersetzen?
Eine beträchtliche Anzahl vieler Menschen will fluchtartig die Zahnarztpraxis verlassen, sobald sie das surrende Geräusch des Bohrers hören. Durch den Lasereinsatz kann dieses Geräusch verhindert werden.
Auch die Schwingungen, die vereinzelt zu verspüren sind, fallen weg. Ganz geräuschlos funktioniert aber auch der Laser nicht.. Der Laser kommt nach dem gegenwärtigen Wissenstand nur nur bei kleineren Löchern zum Einsatz, bei großen von Zahnfäule verursachten Löchern muss weiterhin der Bohrer zum Einsatz kommen. Demzufolge müssen wir auch des Weiteren mit dem Bohrer in der Praxis vorlieb nehmen.
So arbeitet der Laser
Der Laserstrahl arbeitet mit stark fokusiertem, äußerst energiereichem Licht. Dieses Licht darf auf keinen Fall auf die Augen treffen, weil sonst die Netzhaut verwundet werden kann.
Aus diesem Grund muss der Patient während der Behandlung unbedingt eine Schutzbrille tragen, um diese Gefahr zu bannen.
Auch ein Gehörschutz wird gebraucht. Beim auftreffen des Laserlichtes auf den Zahn wird das Wasser im Zahn solange erhitzt bis es sich ausdehnt und explosionsartig sehr kleine Stücke des Zahns absprengen.
Der Laser kommt indes nicht sofort mit dem Zahn in Berührung und so spüren Sie als Patient auch keinerlei Vibration, wie es beim Bohrer nicht selten der Fall ist.
Selbst wenn durch den Laserstrahl nur sehr kleine Teile des Zahnes entfernt werden, sind diese Miniexplosionen gut zu hören deshalb ist der Ohrenschutz genauso wichtig wie der Schutz der Augen.
Die Einsatzgebiete des Lasers beim Zahnarzt sind verschiedenartig.
Das relevantste Einsatzfeld ist wohl die Behandlung von kleineren Löchern, die von Karies herrühren, nichtsdestoweniger kann auch eine Paradontitis mit einem Laser behandelt werden.
Selbst bei einer Wurzelbehandlung kann der Laserstrahl wertvolle Dienste leisten, da es auf diese Weise möglich ist die entzündungsverursachenden Keime und Bakterien vollständig unschädlich zu machen. Bedingt durch die Funktionsweise des Laserstrahls werden kleinere Blutgefäße direkt verschlossen, so dass das Auftreten von Blutungen bereits zurück gegangen ist und der Zahnarzt das Vernähen von Wunden dem Patienten ersparen kann.
Die Praxis hat gezeigt, dass der Laserstrahl primär kleinere Wunden als der Bohrer hinterlässt, Bakterien und Keime zur selben Zeit bekämpft werden und es deswegen viel seltener zu Nachbehandlungen und Komplikationen kommt.
Auch auf dem Gebiet der ästhetischen Zahnmedizin konnte sich der Laser durchsetzen, inzwischen ist es möglich, mithilfe von Laserlicht die Zähne aufzuhellen
Da eine lokale Anästhesie meist nur bei größeren Löchern notwendig ist, ist diese bei einer Laser Zahnbehandlung nicht notwendig. Bei einer Wurzelbehandlung wird freilich nicht auf eine Betäubung verzichtet werden können.
Wenn das durch Zahnfäule verursachte Loch zu tief ist und schon zu weit am Nerv liegt, kann das Füllen des Zahnes Schmerzen bereiten, unabhängig davon ob es mit dem Laser oder dem Bohrer behandelt wurde. . Der Laser bietet gewiss den Vorteil, dass er mit Impulsen arbeitet. Das hat den Effekt, dass die Pulsierfrequenz sehr hoch ist und der Nerv des Zahnes keinesfalls so wahrnehmbar reagiert, wie bei der kontinuierlichen Vibration des Bohrers.
Die Behandlung mittels Laser mag in keiner Weise jedes Problem beseitigen, hier liegen die Grenzen:
Muss der Zahn von Zahnstein befreit werden oder ist die Behandlung von größeren Löchern nötig, wird der Dentist immer noch zu herkömmlichen Behandlungsmethoden greifen
…und wie sieht es mit den Kosten aus?
Ein lästiges Problem sind die Kosten. Diese werden von den gesetzlichen Kassen zur Zeit nicht übernommen. Nicht selten wird von Seiten der Kassen damit argumentiert, dass eine Laser Behandlung weit über die normale Grundversorgung hinausgehe und man somit die Kosten nicht tragen braucht. Im Klartext bedeutet das, dass die anfallenden Kosten zur Zeit vom Patienten alleine bezahlt werden müssen. Doch gewiss gibt es die Aussicht eine andere Versicherung zu erwerben, die die Kosten dann übernimmt.
Bei privat versicherten Patienten werden eventuell die Behandlungskosten von der jeweiligen Kasse erstattet, jedoch empfiehlt es sich, vor der Behandlung mit seiner Versicherungsgesellschaft die Übernahme der Kosten zu klären.
Eine Behandlung mittels Laser ist noch in ziemlich wenigen Zahnarztpraxen anzutreffen, da die Anschaffungskosten für den Laser doch ziemlich hoch sind. Dazu kommt, dass keinesfalls alle Patienten in der Lage sind, diese Zusatzleistungen aus eigener Kraft zu begleichen.